Informationen zur EU-Ausgangsstoff-Verordnung 2019/1148

Seit dem 01. Februar 2021 ist die neue EU-Ausgangsstoff-Verordnung 2019/1148 in Kraft, die unter anderem den Handel mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln (z.B. Kalkammonsalpeter) betrifft.

Diese Verordnung bringt neue Verantwortlichkeiten mit sich, vom Erzeuger bis zum Landwirt. Die wichtigste Änderung ist die Einführung einer „Kundenerklärung“, in der Sie als Kunde den Verwendungszweck angeben müssen. Dieses Dokument muss von allen Kunden, die diese Produkte kaufen, jährlich ausgefüllt werden.

Die wesentlichen Vorgaben für den Handel dieser Ausgangsstoffe finden Sie in einer vollständigen Fassung der Verordnung 2019/1148 hier auf den Seiten der EU.

Zusätzlich können Sie sich hier eine Liste der betroffenen Artikel aus unseren Sortimenten Düngemittel und Pflanzenschutz ansehen.
 

Um der Verordnung und somit den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen sind wir verpflichtet folgende Informationen von unseren Kunden abzufragen:

  • Geschäftsbereich, Name und Anschrift
  • Ausweisdokument der Kontaktperson (gemäß DSVGO wird ausschließlich die Ausweisnummer gespeichert)

Bitte senden Sie uns die hier zum Download verfügbare Erklärung ausgefüllt und unterschrieben inklusive einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

mail@rll-ag.de  oder per Fax an 05443/993223

Alternativ können Sie uns die Daten auch per Post zukommen lassen:

                Raiffeisen Lübbecker Land AG
                Auf den Bülten 40
                49448 Stemshorn

Natürlich können Sie die Erklärung auch in der Geschäftsstelle in Ihrer Nähe hereinreichen.

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit die Erklärung hier digital, schnell und einfach mit Ihrem Smartphone oder Tablet auszufüllen.

Selbstverständlich werden wir Ihre Daten vertraulich behandeln und nur für den genannten Zweck verwenden.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Raiffeisen Lübbecker Land AG

 

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